Berufsordnung für Heilpraktiker:innen — was Ihre Website können muss

Im letzten Beitrag ging’s ums HWG — das Gesetz, das für alle gilt. Heute der Begriff, über den das meiste Halbwissen kursiert: die Berufsordnung. Zwei Irrtümer halten sich hartnäckig. Der eine: „Die BOH ist bindendes Recht.“ Der andere: „Die BOH ist sowieso egal.“ Beide falsch.

Verbindlich? Jein.

Die Heilpraktikerschaft hat seit 1945 kein verbindliches Standesrecht mehr. 1992 haben sich die großen Verbände auf eine gemeinsame Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) geeinigt — die gilt aber nur als verbandsinternes Satzungsrecht für die jeweiligen Mitglieder. Eine allgemeine Rechtsverbindlichkeit hat sie nicht.

Aber: Sie hat hohe Orientierungswirkung. Behörden und Gerichte greifen in Streitfällen durchaus auf sie zurück — bei Fragen der Außendarstellung, der Sorgfalt, der Berufsausübung. Ob die BOH Sie bindet, hängt von Ihrer Verbandsmitgliedschaft ab. Ob sie für Ihre Website der Maßstab ist — nicht. Im Zweifel wird genau dieser Maßstab herangezogen.

Drei BOH-Prinzipien, die auf Ihrer Website landen

1. Sachliche Außendarstellung

Die BOH sagt es klar: Alle Veröffentlichungen sollen sich auf sachliche und berufsbezogene Informationen beschränken. Jede anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist standesunwürdig — und verstößt ohnehin gegen UWG und HWG. Heilungsversprechen sind nicht zulässig.

Neu gegenüber dem HWG-Beitrag ist hier das Wort „vergleichend“: keine Abwertung der Schulmedizin und keine Spitzen gegen Kolleg:innen. „Wo Ärzte aufgeben“ oder „sanfter als jede Chemie“ — das ist der heimliche Klassiker auf vielen Naturheil-Seiten. Und ein Eigentor: standesunwürdig nach BOH, vergleichende Werbung nach UWG.

2. Schweigepflicht

Ein Berufsgeheimnis darf nur offenbart werden, wenn der Patient die Heilpraktikerin von der Schweigepflicht entbunden hat — das gilt sogar gegenüber Angehörigen. Klingt nach Praxisalltag, hat aber direkte Folgen für die Website. Der Punkt, den fast alle übersehen:

  • Testimonials mit echtem Namen und genannter Erkrankung gehen nur mit ausdrücklicher, dokumentierter Einwilligung.
  • Kontakt- und Anamneseformulare sammeln Gesundheitsdaten — eine besondere Kategorie nach DSGVO. Die gehören verschlüsselt übertragen und sauber gespeichert, nicht in eine offene E-Mail.
  • Eingebettete Bewertungen (etwa von Google) mit Klarnamen plus Diagnose sind heikel — auch wenn die Person sie selbst geschrieben hat.

Mehr dazu im Beitrag zu Impressum und Datenschutz für Heilpraktiker-Websites.

3. Aufklärung & Sorgfalt (Artikel 4)

Die BOH verpflichtet, Patient:innen über Art und voraussichtliche Dauer der Behandlung aufzuklären, auf mögliche Risiken hinzuweisen und alles dringend zu dokumentieren. Die Website kann einen Teil dieser Aufklärung vorwegnehmen: ehrliche Leistungsbeschreibung, realistischer Ablauf, transparente Kosten.

Der Haken liegt in der Sorgfaltspflicht. Was die Seite verspricht, muss die Praxis halten. Wer online mit Erfolgen wirbt, die im Behandlungsraum nicht eingelöst werden, hat nicht nur ein Marketing-, sondern ein Sorgfaltsproblem. Beschreiben statt versprechen — das ist halt auch hier die sichere Linie.

Was konkret auf die Seite gehört

  • Impressum mit Name und Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ — das digitale Praxisschild. Verbandszugehörigkeit nennen, falls vorhanden; dann bindet die BOH auch formal.
  • Sachliche Leistungsseiten: Methode, Ablauf, ehrliche Hinweise statt Wunder.
  • Qualifikationen und Fortbildungen sachlich belegt — die BOH kennt eine Fortbildungspflicht, die „Über mich“-Seite ist der richtige Ort dafür. Belegbar, nicht beweihräuchernd.
  • Einwilligung für jeden Erfahrungsbericht; datensparsame, verschlüsselte Formulare.
  • Verzicht auf jede Abwertung anderer Methoden oder der Schulmedizin.

Die BOH ist Ihre Komfortzone, kein Korsett

Und jetzt der Dreh: Eine BOH-konforme Website ist schlicht die bessere Website. Sachlich, ehrlich, klar — das ist kein Verzicht, das ist genau das, was Vertrauen schafft. Patient:innen kaufen keine Superlative. Sie kaufen das Gefühl, in guten Händen zu sein. Die BOH zwingt Sie zu dem Ton, der ohnehin am besten verkauft. Passt.

Unsicher, ob Ihre Außendarstellung sauber ist?

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Erstgespräch anfragen

Lieber gleich neu bauen? Hier sind meine drei Pakete. Und die Basis dazu: die HWG-Checkliste für Praxis-Websites.

Kein Rechtsrat: Ich bin Webdesigner, kein Anwalt. Die Inhalte der BOH unterscheiden sich je nach Verband — maßgeblich ist die Fassung Ihres Verbandes. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihren Heilpraktiker-Fachverband oder eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei.
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